Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 27. April 2026 den Kriterienkatalog C3A – Criteria enabling Cloud Computing Autonomy veröffentlicht. Das Framework soll Unternehmen und Behörden dabei helfen, Cloud-Dienste nach ihrer Souveränität zu bewerten und auszuwählen.
Die wichtigsten Punkte:
- Neues BSI-Framework für Cloud-Souveränität
- Gilt für Anbieter und Kunden gleichermaßen
- Kein regulatorisches Pflichtwerk
- Deutsche Version geplant für Ende Q2 2026
Was steckt hinter den C3A?
Hintergrund ist die vom BSI identifizierte Bedrohung durch sogenannte Cyber Dominance – die Möglichkeit von Herstellern digitaler Produkte, dauerhaft Zugriff auf Systeme und Daten ihrer Kunden zu behalten. Die C3A sollen diesem Risiko mit überprüfbaren Kriterien begegnen.
Der Katalog ergänzt den bestehenden Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI, der bereits Sicherheitseigenschaften von Cloud-Diensten adressiert. Während C5 auf Sicherheit fokussiert, bewertet C3A die selbstbestimmte Nutzbarkeit eines Cloud-Angebots im jeweiligen Risikokontext.
Wie funktioniert das Framework?
Die C3A sind in Kriterien und Zusatzkriterien unterteilt. Cloud-Anbieter können die Einhaltung durch ein Audit nachweisen – der Prozess soll sich laut BSI an den etablierten C5-Testierungsverfahren orientieren. Cloud-Kunden wiederum können das Framework nutzen, um für ihr Nutzungsszenario relevante Anforderungen zu definieren.
Ein Beispiel: Bei der Lokalisierung können Nutzer je nach Kritikalität des Anwendungsfalls festlegen, ob Rechenzentren in Deutschland oder der EU betrieben werden müssen.
In Struktur und Zielsetzung orientieren sich die C3A am europäischen Cloud Sovereignty Framework (EU CSF). Das BSI setzt zudem voraus, dass ein Cloud-Anbieter bereits die C5-Kriterien erfüllt, bevor C3A zur Anwendung kommt.
Die C3A entfalten keine regulatorische Wirkung, dienen aber als richtungsweisender Orientierungsrahmen. Eine deutschsprachige Version ist für Ende des zweiten Quartals 2026 geplant. Den vollständigen Kriterienkatalog veröffentlicht das BSI auf seiner Website unter www.bsi.bund.de.






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